Herstellerunabhängig Stand: September 2026
Sicherheitsdienst-SoftwareVergleich & Entscheidungshilfe
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Lexikon

Die Begriffe, die in Ausschreibungen, Angeboten und Softwaredemos vorkommen, jeweils in zwei bis drei Sätzen erklärt und danach im Zusammenhang.

Arbeitszeitgesetz im Wachdienst

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt die Grenzen für Schichtlängen, Pausen und Ruhezeiten und gilt im Wach- und Sicherheitsgewerbe wie in jeder anderen Branche. Weil Wachdienste regelmäßig Arbeitsbereitschaft enthalten und Objekte rund um die Uhr besetzt sein müssen, greifen hier mehrere Sonderregelungen, vor allem die tarifvertraglichen Öffnungsklauseln des § 7 ArbZG und die Zulassung der Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 10 Abs. 1 Nr. 13 ArbZG. Die Obergrenze von durchschnittlich 48 Wochenstunden bleibt davon unberührt.

Bewacherregister

Das Bewacherregister (BWR) ist das bundesweite elektronische Register nach § 11b der Gewerbeordnung, in dem Bewachungsunternehmen, Wachpersonen und Leitungspersonen mit ihren Identitäts-, Qualifikations- und Zuverlässigkeitsdaten geführt werden. Bewachungsunternehmen melden jede Wachperson vor Beschäftigungsbeginn über das Onlineportal des Registers an und erhalten nach der behördlichen Prüfung eine Bewacherregisteridentifikationsnummer (Bewacher-ID) sowie die Auskunft, für welche Tätigkeiten die Person eingesetzt werden darf. Geführt wird das Register seit Oktober 2022 vom Statistischen Bundesamt.

Dienstplanung im Sicherheitsgewerbe

Dienstplanung im Sicherheitsgewerbe ist die vorausschauende Zuordnung von Wachpersonal zu Objekten, Schichten und Aufträgen unter Beachtung des Arbeitszeitrechts, der nachgewiesenen Qualifikationen und der vertraglich zugesagten Besetzung je Kunde. Sie unterscheidet sich von der Schichtplanung anderer Branchen durch den Rund-um-die-Uhr-Betrieb an vielen verteilten Einsatzorten und durch die Pflicht, jede Position mit einer Person zu besetzen, die für genau diese Tätigkeit nach § 34a GewO berechtigt ist.

DIN 77200

DIN 77200 ist eine dreiteilige DIN-Normenreihe für Sicherungsdienstleistungen. Sie legt Mindestanforderungen an Organisation, Prozesse und Personal von Sicherheitsdienstleistern fest und beschreibt das Verfahren, nach dem eine akkreditierte Stelle die Einhaltung prüft und zertifiziert. Die Anwendung ist freiwillig; verbindlich wird die Norm erst dann, wenn ein Vertrag oder eine Ausschreibung sie fordert.

Interventionsdienst

Der Interventionsdienst, auch Alarmverfolgung genannt, ist die Anfahrt eines Sicherheitsdienstes zu einem Objekt, nachdem dort eine Melde- oder Alarmanlage ausgelöst hat und eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) den Auftrag weitergegeben hat. Die Interventionskraft prüft vor Ort die Alarmursache, führt die im Voraus vereinbarten Maßnahmen durch und dokumentiert das Ergebnis. Bewertet wird die Leistung im Wesentlichen an der vertraglich zugesagten Anrückzeit und an der Qualifikation der eingesetzten Kräfte.

Mindestlohn im Sicherheitsgewerbe

Im Wach- und Sicherheitsgewerbe wirken zwei Lohnuntergrenzen nebeneinander: der gesetzliche Mindestlohn nach dem MiLoG als absolute Grenze und die regionalen Entgelttarifverträge, die BDSW und ver.di je Bundesland abschließen und die in mehreren Ländern für allgemeinverbindlich erklärt sind. Ein bundesweit einheitlicher Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht nur für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen. Für das allgemeine Bewachungsgewerbe gibt es ihn nicht. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind Aufschläge auf den Stundenlohn für Arbeitszeiten außerhalb der Regelzeiten. Ob und in welcher Höhe sie zu zahlen sind, ergibt sich im Wach- und Sicherheitsgewerbe überwiegend aus den regional geschlossenen Tarifverträgen; für Nachtarbeit besteht daneben ein gesetzlicher Ausgleichsanspruch nach § 6 Abs. 5 ArbZG. Davon getrennt zu betrachten ist § 3b EStG, der festlegt, welcher Teil gezahlter Zuschläge steuerfrei bleibt.

NFC-Kontrollpunkt

Ein NFC-Kontrollpunkt ist ein passiver Funk-Transponder, der fest an einem festgelegten Ort im Objekt montiert ist und vom Wachpersonal mit dem Smartphone aus wenigen Zentimetern Abstand gescannt wird. Die Software protokolliert dabei Tag-Kennung, Uhrzeit und angemeldeten Nutzer und erzeugt daraus den Kontrollnachweis für den Auftraggeber. NFC-Kontrollpunkte sind eine Bauform im digitalen Wächterkontrollsystem und lösen die mechanische Wächteruhr mit Schlüsselstationen ab.

Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)

Eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) ist eine rund um die Uhr besetzte Stelle, die Alarme, Störungen und Signale aus aufgeschalteten Gefahrenmelde- und gebäudetechnischen Anlagen erfasst, bewertet, dokumentiert und die vertraglich vereinbarte Verfolgung der Meldung einleitet. Gegenüber dem Kunden ist sie der Vertragspartner für die gesamte Sicherungskette vom Alarmempfang bis zur Intervention am Objekt. Die technische Seite regelt die DIN EN 50518 für Alarmempfangsstellen, die Dienstleistungsseite die VdS-Richtlinie 3138 und die Vornorm DIN VDE V 0827-11.

Objektschutz

Objektschutz ist die gewerbliche Bewachung eines fest umrissenen Objekts wie Werksgelände, Bürogebäude, Logistikzentrum, Baustelle oder Umspannwerk, erbracht durch besetzte Posten, Zutrittskontrolle, Kontrollgänge und Schließdienst. Er zählt zum erlaubnispflichtigen Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO. Wachpersonen handeln auf Grundlage des vom Auftraggeber übertragenen Hausrechts und der Rechte, die jeder Person zustehen; hoheitliche Befugnisse haben sie nicht.

Revierdienst

Revierdienst ist die mobile Bewachung mehrerer räumlich getrennter Objekte durch eine Wachperson, die eine festgelegte Tour abfährt und je Objekt vereinbarte Kontrollen durchführt. Typische Leistungen sind Kontrollfahrten in Intervallen, Schließ- und Aufschließdienste, Schlüsselverwahrung und die Alarmverfolgung nach Meldung einer Leitstelle. Die Tätigkeit fällt unter die Erlaubnispflicht des § 34a GewO; je nach Einsatzort reicht die Unterrichtung bei der IHK oder es ist die Sachkundeprüfung nötig.

Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, mit der Bewachungsunternehmer und Wachpersonal die rechtlichen und fachlichen Kenntnisse für eigenverantwortliche Bewachungsaufgaben nachweisen. Sie ist für bestimmte Einsatzarten vorgeschrieben, unter anderem für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben und Einlasskontrollen an gastgewerblichen Diskotheken. Ohne diesen Nachweis darf ein Betrieb Beschäftigte in diesen Tätigkeiten nicht einsetzen; für andere Bewachungsaufgaben genügt die 40-stündige IHK-Unterrichtung.

Wachbuch

Das Wachbuch ist die laufende Dokumentation eines Bewachungsobjekts. Festgehalten werden Dienstantritt und Dienstende, Streifengänge, Schlüsselbewegungen, Übergaben an die Folgeschicht und besondere Vorkommnisse, jeweils mit Datum, Uhrzeit und der Wachperson, die den Eintrag gemacht hat. Der Begriff selbst steht in keinem Gesetz: Die verbindlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Bewachungsgewerbes regelt § 21 BewachV, die Führung des Wachbuchs am Objekt ergibt sich aus Bewachungsvertrag und Dienstanweisung.

Wächterkontrollsystem

Ein Wächterkontrollsystem erfasst und protokolliert, wann eine Wachperson welchen Kontrollpunkt eines Objekts erreicht hat. Am Objekt montierte Kontrollpunkte, heute meist NFC-Tags, QR-Codes oder iButtons, werden während des Rundgangs mit Smartphone oder Kontrollstift gelesen; daraus entsteht ein zeitgestempeltes Protokoll der Runde. Es dient dem Nachweis gegenüber dem Auftraggeber, der Klärung nach Schadensfällen und der Eigenkontrolle des Dienstleisters.