Ein NFC-Kontrollpunkt besteht aus einem passiven Transponder, der fest am Kontrollort sitzt: als Klebeetikett, Kunststoffronde, Schraub- oder Nageltag. Der Chip arbeitet bei 13,56 MHz nach ISO/IEC 14443 Typ A und ist meist ein Tag nach NFC Forum Type 2. Verbreitet ist der NTAG213 von NXP mit 7-Byte-UID und 144 Byte Nutzerspeicher; das Herstellerdatenblatt nennt zehn Jahre Datenerhalt (abgerufen September 2026). Eine Batterie gibt es nicht, das Lesegerät versorgt den Chip über sein Feld. Die Lesereichweite liegt im Zentimeterbereich, das Gerät muss also direkt an den Punkt gehalten werden. Auf Metalluntergrund sind Tags mit Ferritschicht erforderlich, sonst dämpft der Untergrund das Feld. Auf dem iPhone lesen Apps NFC seit iOS 11 über Core NFC, das Lesen ohne geöffnete App gibt es ab iPhone XS.
Ein Scan-Datensatz enthält typischerweise Tag-Kennung, Zeitstempel, angemeldeten Nutzer und Gerätekennung. Belegt ist damit, dass sich ein angemeldetes Gerät zu dieser Zeit im Zentimeterbereich um diesen Tag befunden hat. Wer das Gerät geführt hat, geht daraus nicht hervor. Einfache Tags identifizieren sich über ihre UID, die frei auslesbar ist, und UID-beschreibbare Rohlinge sind im Handel erhältlich; ein Duplikat ist technisch möglich. Anbieter begegnen dem unterschiedlich: mit Chips, die pro Lesevorgang einen wechselnden kryptografisch signierten Code ausgeben, mit GPS-Aufzeichnung im Moment des Scans, mit Pflichtfoto am Punkt oder mit Plausibilitätsprüfung der Gehzeiten zwischen zwei Punkten.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, Kontrollgänge elektronisch zu protokollieren, existiert nicht. § 21 BewachV verlangt Aufzeichnungen zu Bewachungsverträgen, Wach- und Leitungspersonal, Belehrungen sowie zu Waffen und Munition; diese Unterlagen sind grundsätzlich bis zum Schluss des dritten auf ihre Entstehung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren. Die Kontrollprotokolle selbst folgen aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber und aus Qualitätsanforderungen wie DIN 77200-1:2017-11. Arbeitsrechtlich ist ein Wächterkontrollsystem eine technische Einrichtung, die geeignet ist, Verhalten und Leistung von Beschäftigten zu überwachen. Wo ein Betriebsrat besteht, greift die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, bei der Einführung ebenso wie bei späteren Erweiterungen wie dem Zuschalten laufender Standortverfolgung. Datenschutzrechtlich braucht die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, klare Zweckbindung und ein Löschkonzept. Diese Einordnung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Für die Quittierung eines Kontrollpunkts konkurrieren vier Verfahren. QR-Code-Marken sind am günstigsten und laufen auf jedem Smartphone mit Kamera, brauchen aber Licht und freie Sicht und lassen sich abfotografieren und andernorts vorzeigen. Bluetooth-Beacons melden sich über mehrere Meter, was die Aussage über die Anwesenheit am genauen Punkt aufweicht, und sie benötigen Batteriewechsel. GPS belegt das Grundstück grob; im Gebäude, in der Tiefgarage und im Treppenhaus sinkt die Genauigkeit oder das Signal fällt ganz aus. NFC erzwingt die kurze Distanz und arbeitet in Dunkelheit, hinter Abdeckungen und bei Verschmutzung zuverlässig, setzt aber NFC-fähige Endgeräte voraus; günstige Android-Modelle haben den Chip nicht immer.
Bei der Softwareauswahl entscheidet zuerst die Offline-Fähigkeit: Kontrollpunkte liegen häufig in Kellern, Tiefgaragen und Technikräumen, deshalb muss die App Scans lokal puffern und später übertragen, ohne den ursprünglichen Zeitstempel zu verlieren. Zweitens die Tag-Bindung: Arbeitet das System mit handelsüblichen Tags nach NFC Forum Type 2, können Sie im freien Handel nachkaufen; bei proprietärer Codierung hängt jeder Nachkauf am Anbieter. Fragen Sie konkret, wie Duplikate erkannt werden und ob ein Tag beim Objektwechsel neu zugeordnet werden kann. Klären Sie die Auswertung: Monatsprotokoll je Objekt als PDF und Lesezugriff des Kunden ausschließlich auf sein eigenes Objekt. Prüfen Sie außerdem, ob die Standortverfolgung zwischen den Kontrollpunkten abschaltbar ist (relevant für Betriebsvereinbarung und Datenschutz), ob Aufbewahrungs- und Löschfristen je Datenart konfigurierbar sind, ob iOS und Android gleichwertig unterstützt werden, ob Vorfälle mit Foto direkt am Kontrollpunkt erfasst werden können, ob ein ausgelassener Punkt eine Meldung auslöst, und ob abgerechnet wird pro Mitarbeiter, pro Objekt oder pro Kontrollpunkt.
Technische Angaben nach dem NXP-Datenblatt zu NTAG213/215/216 und der Apple-Dokumentation zu Core NFC, rechtliche Angaben nach § 21 BewachV, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, Art. 6 DSGVO und DIN 77200-1:2017-11; Stand: September 2026.